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Hartverchromung unter REACh: Wir verchromen weiter

Im April 2013 hat die EU-Kommission Chromtrioxid und weitere Chrom(VI)-Verbindungen in den Anhang XIV der EU-Verordnung REACh aufgenommen. Seit dem Stichtag 21.09.2017 ist die Verwendung nur noch mit einer beantragten Autorisierung erlaubt.
Als Mitglied des Konsortiums VECCO (Verein zur Wahrung von Einsatz und Nutzung von Chromtrioxid und anderen Chemikalien in der Oberflächentechnik e. V.) haben wir unseren Antrag fristgerecht gestellt, zusammen mit weiteren Betrieben der Branche. Die Zulassungsdossiers wurden nach allen Anforderungen der REACh-Verordnung erarbeitet und juristisch abgesichert. Wir dürfen daher autorisiert weiter verchromen.
Wir kümmern uns intensiv um dieses Thema, weil wir wissen, wie sehr unsere Kunden die eigene Hartverchromung in unserem Haus schätzen.
TODO(Kunde): aktuellen Stand der Autorisierung bestätigen (Entscheidung der Kommission, Laufzeit), bevor diese Meldung veröffentlicht wird.
